Reduzierte Netzentgelte
Für in der regionalen EEG genutzten Strom werden die gesetzlichen Netzentgelt-Vorteile im EEG-Netzgebiet berücksichtigt.
Erneuerbare Energiegemeinschaft Rum
Die EEG Rum verbindet Verbraucher und Einspeiser im regionalen Netzgebiet. Ziel ist, erneuerbare Energie lokal zu nutzen, Einspeiser fair zu vergüten und Verbrauchern transparente, planbare Stromkosten zu ermöglichen.
Für den aus der EEG Rum bezogenen Strom profitieren Verbraucher von günstigen Tarifen und gesetzlichen EEG-Vorteilen. Einspeiser erhalten faire Gutschriften für Energie, die tatsächlich in der Gemeinschaft verbraucht wird.
Für in der regionalen EEG genutzten Strom werden die gesetzlichen Netzentgelt-Vorteile im EEG-Netzgebiet berücksichtigt.
Überschüssige Energie wird dort genutzt, wo sie entsteht: in der Region und bei den Mitgliedern.
Verträge mit Stromlieferant, Netzbetreiber oder Einspeiseabnehmer bleiben unverändert bestehen.
Zählpunkte, Messwerte, Dokumente, Rechnungen und Gutschriften sind digital verfügbar.
Das EVA Kundenportal steht allen Mitgliedern der EEG Rum ab sofort kostenlos zur Verfügung. Verbraucher und Einspeiser können ihre Energiedaten jederzeit einfach und transparent einsehen.
Verrechnet wird nur die reine Arbeitsenergie, die in der EEG produziert und verbraucht wurde. Netzbetreiberabrechnung und bestehende Stromlieferverträge bleiben zusätzlich bestehen.
Verbraucher erhalten in der Viertelstunde jenen Anteil, der durch Einspeiser in der EEG verfügbar ist.
Einspeiser bekommen eine quartalsweise Gutschrift für den Überschuss, der in der EEG verbraucht wurde.
Für regionale EEGs ist nicht die politische Gemeinde allein entscheidend, sondern der technische Netzbereich. Teilnehmer außerhalb des passenden EEG-Netzgebiets können häufig über die BEG-TIROL eGen teilnehmen.
Die Statistik zeigt, wie viel Energie in der Gemeinschaft verbraucht, eingespeist und als Überschuss weitergegeben wurde.
Die Stromzuteilung erfolgt dynamisch je Viertelstunde. Alle bestehenden Verträge mit Netzbetreiber oder Stromlieferant bleiben unverändert bestehen.
Erzeugter Strom, der nicht selbst verbraucht wird, wird der EEG zur Verfügung gestellt.
Steht Energie zur Verfügung, wird sie prozentuell gleichmäßig auf Mitglieder verteilt, die gerade Strom benötigen.
Verbraucher erhalten Rechnungen, Einspeiser erhalten Gutschriften. Die Netzbetreiberabrechnung bleibt zusätzlich bestehen.
Diese Informationen erklären Teilnahme, Tarife, Abrechnung, Aktivierung und Kundenportal.
Für den aus der EEG Rum bezogenen Strom gelten neben günstigen Tarifen die gesetzlichen Vorteile regionaler EEGs. Dazu gehören reduzierte Netzentgelte im passenden Netzgebiet, der Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags und die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für EEG-Strom.
Alle vorhandenen Verträge beim Netzbetreiber bleiben sowohl als Einspeiser als auch als Verbraucher bestehen. Neue Verträge, Kündigungen oder Änderungen beim Netzbetreiber haben nichts mit der EEG-Mitgliedschaft zu tun. Die EEG kommt zusätzlich dazu.
Mitglieder können mit jedem passenden Zählpunkt als Verbraucher und/oder Einspeiser teilnehmen. Eigenverbrauch im eigenen Haus und durch Speicher bleibt immer die beste Ersparnis. Überschüssige Energie wird im Viertelstundentakt an die EEG gesendet und dynamisch auf Verbraucher verteilt, die gerade Strom brauchen.
Wenn die Energie nicht zur Gänze in der EEG verbraucht werden kann, wird der Restüberschuss wie bisher an den vorhandenen Abnehmer verkauft. Wenn Einspeiser weniger Energie produzieren als Verbraucher in dieser Viertelstunde benötigen, wird der fehlende Rest vom bestehenden Lieferanten bezogen.
Einspeiser stellen erzeugten Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, der EEG zur Verfügung. Sie erhalten pro Quartal eine Gutschrift von der Energiegemeinschaft. Verbraucher erhalten EEG-Strom, wenn Einspeiser gerade Energie zur Verfügung stellen. Steht keine EEG-Energie zur Verfügung, wird Strom wie bisher vom bestehenden Lieferanten bezogen.
Jedes Mitglied bekommt mit der Anmeldung Genossenschaftsanteile, die bei Kündigung unverzinst zurückbezahlt werden. Für Einspeiser beträgt ein Anteil 10 € pro volle 1.000 kWp Einspeisung, mindestens 1 Anteil, maximal 10 Anteile. Für Verbraucher beträgt ein Anteil 10 € pro volle 10.000.000 kWh Jahresverbrauch, mindestens 1 Anteil, maximal 10 Anteile.
Die einmalige Beitrittsgebühr beträgt für Einspeiser 100 € pro volle 1.000 kWp Einspeisung, mindestens 100 €. Für Verbraucher beträgt sie 100 € pro volle 10.000.000 kWh Jahresverbrauch, mindestens 100 €. Die Anmeldung erfolgt online.
Von der EEG wird nur der reine Arbeitsstrom verrechnet, der in der EEG produziert und verbraucht wurde. Andere Abgaben bleiben auf der Jahresrechnung von Netzbetreiber oder Stromlieferant. Die EEG schreibt Rechnungen und Gutschriften zählpunktbezogen.
Die monatliche Vorauszahlung an den Netzbetreiber bleibt nach wie vor erhalten. Erst bei der Jahresabrechnung sieht man die Reduktion der verbrauchten kWh in der EEG und damit wird auch die monatliche Vorauszahlung für das Folgejahr angepasst.
Kundenportal: kostenlos für alle Mitglieder. Das EVA Kundenportal steht allen Mitgliedern ab sofort kostenlos zur Verfügung. Verbraucher und Einspeiser können Zählpunkte, Messwerte, Dokumente und transparente Daten jederzeit einsehen.
Notwendig sind ein gültiger Vertrag mit einem Netzbetreiber und ein Smartmeter. Falls noch kein Smartmeter vorhanden ist, wird die Umstellung über den Netzbetreiber abgewickelt. Die technische Zuordnung zum passenden EEG-Netzgebiet wird geprüft.
EVA verbindet Mitglieder, Zählpunkte, Energiedaten, Rechnungen, Gutschriften, Dokumente und Kundenportal in einer zentralen Software.
Mehrere EEGs und BEGs in Österreich setzen EVA bereits erfolgreich ein und profitieren von den Vorteilen der praxiserprobten Lösung sowie dem besonders starken Preis-Leistungs-Verhältnis.
Bei Fragen zur Mitgliedschaft, zum Kundenportal oder zu den Daten stehen wir gerne zur Verfügung.
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